1. Erklärung zur Barrierefreiheit (Einleitung & Geltungsbereich)
Die hali GmbH ist bemüht, ihren Webshop (https://shop.hali.at/) im Einklang mit dem Barrierefreiheitsgesetz (BaFG), idgF, zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Barrierefreiheitserklärung gilt für eben diesen Webshop.
Hinweis: Das BaFG tritt am 28.Juni 2025 in Kraft. Diese Erklärung versteht sich bis dahin als freiwillige Vorab‑Selbstverpflichtung, um die künftigen Anforderungen bereits jetzt so weit wie möglich zu erfüllen.
2. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese digitale Anwendung ist teilweise konform mit Konformitätsstufe AA der Richtlinien für barrierefreie Webinhalte – WCAG 2.1 (W3C Recommendation) beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549. Grund dafür sind die folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen, die im nächsten Abschnitt detailliert aufgeführt sind. (Hinweis: Vollständige Konformität würde bedeuten, dass keine der nachfolgend genannten Barrieren bestehen.)
3. Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
a) Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen
Textalternativen
Abbildungen und Schaltflächen besitzen keinen oder unzureichenden Alternativtext, wodurch sie für Screenreader-Nutzer:innen nicht zugänglich sind.
Info & Beziehungen
Leere Überschriften und unzulässige ARIA-Rollen führen zu unklaren semantischen Strukturen und erschweren die Nutzung mit assistiven Technologien.
Tastatur
Einige interaktive Elemente, wie interne Sprunglinks, sind nicht mit der Tastatur bedienbar, was Nutzer:innen ohne Maus ausschließt.
Linkzweck (im Kontext)
Links enthalten keinen aussagekräftigen Text, wodurch der Zweck eines Links für assistive Technologien nicht erkennbar ist.
Überschriften & Beschriftungen
Leere Überschriften und eine inkonsistente Überschriftenhierarchie außerhalb der Navigation behindern die Orientierung auf der Seite und die Nutzung von Überschriftennavigation.
Fehlererkennung
Fehlermeldungen sind nicht eindeutig erkennbar oder unzureichend beschrieben, was die Formularnutzung erschwert.
Name, Rolle, Wert
Interaktive Elemente sind unzureichend mit Rollen, Namen oder Zuständen ausgezeichnet, z.B. fehlende accessible names bei Schaltflächen, <select>-Feldern oder Dialogen.
Statusmeldungen
Dynamisch eingeblendete Informationen sind für Screenreader nicht zugänglich, da sie nicht programmatisch als Statusmeldung ausgezeichnet sind.
Hinweis: An der Behebung der oben genannten Barrieren wird bereits gearbeitet. Die hali GmbH hat interne Prozesse gestartet, um diese Mängel zu evaluieren und schrittweise zu beseitigen.
b) Inhalte außerhalb des Anwendungsbereichs
Externe Zahlungsabwicklung
Die Zahlungsabwicklung (z.B. Kreditkarte, PayPal, Klarna, Sofortüberweisung) erfolgt über eigenständige Zahlungsdienstleister. Diese Bezahlseiten werden technisch und inhaltlich ausschließlich vom jeweiligen Anbieter betrieben und liegen damit außerhalb der organisatorischen und finanziellen Kontrolle der hali GmbH.
Shop-Bewertungen
Die Anzeige der Shop-Bewertungen erfolgt über den Anbieter Trusted Shops SE. Dieser liefert den gesamten HTML-Code und liegt damit außerhalb der organisatorischen und finanziellen Kontrolle der hali GmbH.
Produktkonfigurator
Die Einbindung des Produktkonfigurators erfolgt durch den Anbieter EasternGraphics GmbH und liegt außerhalb der organisatorischen und finanziellen Kontrolle der hali GmbH.
Newsletter-Anmelde-Popup
Das Popup zur Newsletter-Anmeldung erfolgt durch den Anbieter SENDINBLUE (Brevo) und liegt außerhalb der organisatorischen und finanziellen Kontrolle der hali GmbH.
Gemäß §14Abs.2Z3 BaFG (Inhalte Dritter außerhalb des Einflussbereichs) fallen sie daher nicht in den Geltungsbereich dieser Erklärung.
Die betreffenden Zahlungsdienstleister sind als eigene Wirtschaftsakteure ihrerseits verpflichtet, die Vorgaben des BaFG zu erfüllen und gegebenenfalls eine eigene Barrierefreiheitserklärung bereitzustellen.
4. Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 13.06.2025 erstmals erstellt. Die Bewertung der Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsanforderungen erfolgte im Jänner 2025 als externer Audit durch Expert:innen der MSTAGE GmbH auf Basis der WCAG 2.2 Erfolgskriterien im Konformitätslevel AA. Es wurden dabei Startseite, Kategorieseite, Produktdetailseite, Warenkorb, Checkout Register und Standardseiten getestet. Identifizierte Mängel wurden dokumentiert und fließen in die laufende Optimierung ein. Die hali GmbH wird diese Erklärung bei wesentlichen Änderungen des Webshops aktualisieren. (Details zur regelmäßigen Überprüfung siehe Abschnitt 7.)
5. Feedback- & Kontaktmöglichkeit
Wir möchten unsere Angebote stetig verbessern und Barrieren abbauen. Wenn Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Nutzbarkeit unserer digitalen Dienste auffallen – Probleme, die in dieser Erklärung noch nicht beschrieben sind, oder ein Verstoß gegen die Barrierefreiheitsanforderungen – bitten wir Sie, uns diese mitzuteilen. Die hali GmbH wird Ihre Hinweise prüfen und so rasch wie möglich reagieren.
Bitte richten Sie Ihr Feedback per E-Mail an ecommerce@hali.at und verwenden Sie im Betreff möglichst „Meldung einer Barriere im hali Webshop“. Beschreiben Sie das Problem und teilen Sie uns, wenn möglich, die URL bzw. den genauen Ort des betreffenden Inhalts mit, damit wir die Barriere nachvollziehen können.
Kontakt:
hali GmbH
E-Mail: ecommerce@hali.at
Telefon: 0043 7272 373 14 607
6. Durchsetzungs- / Beschwerdeverfahren
Sollten Sie von uns innerhalb angemessener Frist keine zufriedenstellende Antwort auf Ihr Feedback erhalten, haben Sie ab dem 28. Juni 2025 die Möglichkeit, eine Beschwerde einzureichen. Zuständig ist die Marktüberwachungsbehörde nach BaFG, derzeit das Sozialministeriumservice (SMS) im Auftrag des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz. Die Beschwerde können Sie formlos – etwa via E-Mail oder Online-Kontaktformular – an das Sozialministeriumservice richten.
Wichtig: Das förmliche Beschwerdeverfahren nach §25ff.BaFG steht erst ab 28.Juni 2025 zur Verfügung. Vor diesem Datum bitten wir Sie, Barrieren direkt an uns zu melden. Wir werden Ihre Hinweise selbstverständlich ebenfalls prüfen und beheben.
Das Sozialministeriumservice prüft Ihre Beschwerde dahingehend, ob ein Verstoß gegen die Vorgaben des BaFG vorliegt. Es kann das Unternehmen zur Stellungnahme auffordern und Maßnahmen zur Behebung empfehlen. Sollte das Unternehmen den Barrierefreiheitsanforderungen weiterhin nicht nachkommen, kann die Behörde gem. § 36 BaFG ein Verwaltungsstrafverfahren einleiten – es drohen Geldstrafen von bis zu 80.000 € im Extremfall. In letzter Konsequenz könnten sogar Produkte vom Markt genommen oder Dienstleistungen untersagt werden. (Wir hoffen natürlich, dass es nicht so weit kommt und werden alles tun, um etwaige Mängel freiwillig zu beheben.)
7. Datum der Veröffentlichung & letzter Review
Diese Erklärung wurde am 25.06.2025 veröffentlicht.